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Darlehen trotz Elterngeld

Junge Familien befinden sich oftmals in einer sehr schwierigen Situation. Auf der einen Seite freuen sie sich über ihren Zuwachs und genießen die Zeit mit ihrem Baby in vollem Umfang. Auf der anderen Seite ergeben sich aber besonders zu dieser Zeit oftmals finanzielle Probleme. Denn ein neues Kind in der Familie kostet viel Geld.

Allein die Erstausstattung kann mehrere tausend Euro verschlingen. Zudem muss oftmals in eine größere Wohnung umgezogen werden, da ein Kinderzimmer benötigt wird. Kommt dann noch hinzu, dass auch das Auto nicht mehr ausreicht, kann man schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die sich nur mit einem Darlehen trotz Elterngeld beseitigen lassen. Meist fangen dann allerdings erst die Schwierigkeiten so richtig an. Denn ein Darlehen trotz Elterngeld lässt sich nicht so einfach aufnehmen.

Elterngeld ist kein Einkommen

Die Kreditinstitute sind nämlich der Meinung, dass Elterngeld kein Einkommen ist. Es ist eine staatliche Leistung und wird daher zum Sozialgeld gezählt. Dieses kann im Falle einer Nichtbegleichung der Kreditschuld nicht gepfändet werden. Würde die Bank ein Darlehen trotz Elterngeld vergeben und der Kreditnehmer würde irgendwann den Kredit nicht mehr bedienen können, dann hätte die Bank nur sehr wenig Möglichkeiten, den noch offenen Betrag einzufordern.

Wird ein Darlehen trotz Elterngeld gesucht, müssen somit andere Wege gegangen werden, um das Darlehen am Ende in die Tat umsetzen zu können.

Möglichkeit 1: Der Mitantragssteller

Am einfachsten kann das Darlehen trotz Elterngeld in die Tat umgesetzt werden, wenn man einen Mitantragssteller benennen kann. Im besten Falle ist dies der Lebenspartner, der einer geregelten Arbeit nachgeht und kein Elterngeld bezieht. Denn ohne Elterngeld kann das Darlehen oder der Kredit ganz normal beantragt werden.

Das Einkommen des Mitantragsstellers muss so hoch sein, das es für die Ausgaben der gesamten Familie ausreicht. Ist dem so, dann kann das Darlehen in gewünschter Höhe beantragt werden. Lediglich auf die Schufa muss noch ein Blick geworfen werden. Diese muss so gut sein, das die Bonität durch die Schufa nicht beeinträchtigt wird.

Möglichkeit 2: Der Konsumkredit

Neben dem klassischen Ratenkredit gibt es noch weitere Kreditarten, die aufgenommen werden können. Hat man keinen Mitantragssteller, so lohnt es, einmal über einen Konsumkredit nachzudenken. Anders als bei einem Ratenkredit oder einem Ratendarlehen ist es beim Konsumkredit nicht wichtig, dass ein hohes Einkommen aus einer Anstellung bezogen wird. Das Elterngeld wird dort nämlich auch als Einkommen angesehen und eignet sich daher für die Aufnahme.

Bedenken muss man allerdings, dass der Konsumkredit immer zweckgebunden ist. Er wird von Handelsunternehmen vergeben, die den Kredit immer mit dem Kauf von Waren verknüpfen. Soll also eine Einrichtung für das Kinderzimmer, ein Kinderwagen oder Kleidung für das Baby gekauft werden, kann dies mit Hilfe von einem Konsumkredit geschehen.

Möglichkeit 3: Hohe Sicherheiten

Die Banken und Sparkassen suchen immer nach Sicherheiten, die die Vergabe von einem Kredit oder einem Darlehen rechtfertigen. Da das Elterngeld keine Sicherheit ist, kann man versuchen, mit Hilfe von anderen Sicherheiten das Darlehen in die Tat umzusetzen. Wertgegenstände, Immobilien oder kapitalbildende Versicherungen wären möglich. Doch auch wenn man diese Sicherheiten hat, heißt es noch lange nicht, dass die Bank dem Darlehen zustimmt. Ein wenig Glück und auch Geduld ist deshalb immer gefragt.