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Kredit trotz Elternzeit

Viele Menschen waren froh, als die Bundesregierung das Elterngeld eingeführt hat. Dies erhält man dann, wenn man während der Elternzeit sein Kind zu Hause versorgt. Bleibt nur ein Elternteil zu Hause, so wird das Elterngeld für 12 Monate gezahlt. Wechseln sich die Eltern ab, so kann das Geld für 14 Monate beantragt werden. Das Elterngeld ersetzt dabei das Einkommen des Elternteils, welches sich um die Pflege und die Betreuung des Babys kümmert. Soweit ist also alles gut und schön.

Problematisch wird das Elterngeld während der Elternzeit erst dann, wenn man damit einen Kredit aufnehmen möchte. Warum dies so ist und wie der Kredit trotz Elternzeit und Elterngeld trotz alledem in die Tat umgesetzt werden kann, erfahren Sie hier:

Elterngeld kein Einkommen

Das größte Problem bei der Aufnahme von einem Kredit trotz Elternzeit stellt die Tatsache dar, das das Elterngeld von den Banken und Sparkassen in unserem Land nicht als Einkommen anerkannt wird. Es wird lediglich als Sozialgeld eingestuft, weil es von öffentlichen Kassen und nicht von einem Arbeitgeber gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, das das momentane Arbeitsverhältnis nur ruht und nach der Elternzeit wieder aufgenommen werden kann. Alleine die Tatsache, das ein Elterngeld bezogen wird, reicht vollkommen aus, um dem Kreditwunsch nach einem Kredit trotz Elternzeit nicht entsprechen zu müssen.

Um den Kredit trotz Elternzeit trotzdem in die Tat umsetzen zu können, muss zum Elterngeld ein Einkommen vorgewiesen werden können. Dies muss so hoch sein, dass es über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Da man als Elternteil in der Elternzeit dieses Einkommen nicht hat, muss jemand gesucht werden, der als Mitantragsteller die Kreditaufnahme unterstützt. In der Regel ist dies der Ehepartner, der dann hilfreich zur Seite steht

Hier gibt es den Kredit trotz Elternzeit

Hat man einen Mitantragsteller, kann man den Kredit ganz normal bei jeder Bank oder Sparkasse beantragen. Die Höhe der Kreditsumme orientiert sich dann an den persönlichen Vorstellungen und am Einkommen des Mitantragstellers. Das Elterngeld fließt nicht in die Berechnung für den Kredit ein. Es wird komplett ausgeschlossen, da es nicht gepfändet werden kann. Man hat es somit zusätzlich jeden Monat zur Verfügung.

Sollte man keinen Mitantragsteller haben, dann bleibt immer noch der Konsumkredit. Er wird von Handelsunternehmen vergeben und kann ohne ein festes Einkommen vom Arbeitgeber aufgenommen werden. Die Handelsunternehmen, zu denen unter anderem die Onlinehändler zählen, interessieren sich nicht dafür, wie und wo das Einkommen bezogen wird. Wichtig ist nur, dass ein Geldeingang von mindestens 400 Euro im Monat nachgewiesen werden kann.

Und sollte man auch dort kein Glück haben, dann kann im privaten Bereich nach einem passenden Kreditgeber gesucht werden. Dies dürfte besonders bei kleinen Kreditsummen relativ leicht sein. Private Kredite kommen meist ohne Zinsen aus. Zudem kann man die Rückzahlung mit einem Familienmitglied viel flexibler regeln als mit einer Bank.