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Kredit während Trennungsjahr

Wenn eine Ehe sich dem Ende neigt, dann beginnt meist eine sehr schwierige Zeit. Beide ehemaligen Partner müssen sich nicht nur räumlich, sondern meist auch finanziell ganz neu sortieren und aufstellen. Nicht immer ein leichter Schritt, da dieser in der Regel nicht nur schmerzhaft, sondern auch sehr teuer werden kann.

Besonders in dieser Phase des Lebens denken viele Menschen über einen Kredit nach. Über eine kleine oder auch größere finanzielle Spritze, die dabei hilft, die ersten Hürden zu umschiffen und das neue Leben in die richtigen Bahnen zu lenken.

Ein Kredit während dem Trennungsjahr – nicht immer so einfach möglich

Ein Kredit während dem Trennungsjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen gut aufgenommen werden. Damit dies gelingt, muss neben der guten Schufa auch ein gutes Einkommen vorhanden sein. Da das Einkommen des Ehepartners im Trennungsjahr nicht mehr als Sicherheit angesehen werden kann, muss der Kreditnehmer selbst über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Nur wenn diese Aspekte erfüllt werden können, lohnt es sich, einen Kredit während dem Trennungsjahr zu beantragen. Alles andere ist bei einem klaren Verstand abzulehnen. Denn wo kein Einkommen ist, kann auch kein Kredit zurückgezahlt werden.

Übrigens: Unterhalt ist kein Einkommen. Gleiches gilt für Sozialleistungen und Kindergeld. Diese Einnahmen eignen sich nicht für die Aufnahme von einem Kredit und werden immer zur Ablehnung des Antrages führen. Ein Kredit während des Trennungsjahres wäre unter diesen Umständen somit nicht möglich.

Als Hausfrau einen Kredit während der Trennung aufnehmen?

Wie oben bereits ausgeführt, wird man ohne ein eigenes festes Einkommen keinen Kredit aufnehmen können. Benötigt man als Hausfrau einen Kredit während dem Trennungsjahr, wird man sich mit einem Konsumkredit zufrieden geben müssen. Diesen erhält man bei vielen Handelsunternehmen, die im Internet wie auch im regulären Handel bei einem Kauf beim anbietenden Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Konsumkredit ist zwar zweckgebunden, verlangt aber kein festes Einkommen aus ener Anstellung. Vielmehr reicht es aus, wenn man Einnahmen vorweisen kann, die über 400 Euro im Monat liegen.

Ist ein Auslandskredit möglich?

Auch ein Auslandskredit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nämlich dann, wenn der Kreditnehmende ausreichend Einkommen hat. Die Schufa ist in diesem Falle nicht ausschlaggebend, da sie bei einem Auslandskredit nicht zählt. Hat der Suchende ein gutes Einkommen, dann ist es egal, ob dieser in Trennung lebt oder nicht. Ein Auslandskredit wäre aber nur dann empfehlenswert, wenn man in Deutschland keine Chance auf einen Kredit hat. Denn die Konditionen sind gegenüber einem Ratenkredit nicht so optimal. Die Kreditsumme ist eingeschränkt und die Zinsen für den Auslandskredit deutlich höher als in Deutschland.

Fazit

Die Möglichkeiten rund um einen Kredit während der Trennungsphase sind somit gegeben. Bedenken sollte man dabei aber immer, dass nach der Scheidung weitere finanzielle Einschränkungen drohen können. Ist noch nicht abzusehen, in welchem Umfang diese ausfallen werden, dann ist es immer ratsam, den Kreditwunsch soweit zurückzustellen, bis alle finanziellen Aspekte rund um die Trennung bekannt sind und wenn man weiß, wie viel Geld man jeden Monat wirklich zur Verfügung hat. Sollte dies nicht möglich sein, dann kann erst einmal im Freundes- oder Familienkreis geschaut werden, ob dort jemand mit etwas Geld aushelfen kann, welches dann in kleinen Raten und ohne Zinsen und sonstige Gebühren an die geldgebende Person zurückgezahlt werden kann.